Rechtliches
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAITS GmbH für Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich.
- Rechtsträger
- SAITS GmbH
- Sitz
- Baarerstrasse 79 · 6300 Zug
- Stand
- September 2026
- Gilt für
- Unternehmen, nicht für Konsumenten
Das Wichtigste vorab
Die Punkte, auf die es ankommt
Diese Übersicht ersetzt nicht den vollständigen Text, massgebend sind die Ziffern darunter. Die mit „Bitte beachten“ markierten Bestimmungen weichen vom Gesetz ab oder können Sie stärker belasten, als Sie vielleicht erwarten. Wir weisen Sie deshalb ausdrücklich auf sie hin.
- Nur für UnternehmenSAITS schliesst Verträge nur mit Unternehmen, nicht mit Konsumentinnen und Konsumenten.
- Bitte beachtenDie Rechte bleiben bei SAITSSoftware, Workflows, Prompts, Agenten, Vorlagen und Know-how bleiben geistiges Eigentum von SAITS. Sie erhalten nach vollständiger Zahlung ein Nutzungsrecht für den internen Gebrauch, ohne Quellcode.
- Ihre Daten bleiben Ihre DatenKundendaten gehören Ihnen. Wir trainieren damit keine allgemeinen KI-Modelle.
- Bitte beachtenMitwirkung mit FolgenFehlt Ihre Mitwirkung, verschieben sich Termine, und Mehraufwand wird verrechnet.
- Bitte beachtenAbnahme gilt als erteiltRügen Sie innert zehn Arbeitstagen keinen wesentlichen Mangel oder nutzen Sie das Ergebnis produktiv, gilt es als abgenommen.
- Bitte beachtenZahlung im Voraus, Aussetzung bei VerzugFestpreisleistungen zahlen Sie vorab, den Termin gibt es nach Zahlungseingang. Ab 14 Tagen Verzug dürfen wir Leistungen, Cockpit und Automatisierungen aussetzen.
- Bitte beachtenVerschieben bis zehn Arbeitstage vorherDanach bleibt die Vergütung für einen Termin geschuldet.
- Bitte beachtenBetreuung mit MindestlaufzeitMindestens drei, regulär 24 Monate. Verlängerung um jeweils zwölf Monate, Kündigung drei Monate vor Ablauf. Wer vorzeitig beendet, zahlt bis Laufzeitende.
- Bitte beachtenKI-Ergebnisse prüfen SieAusgaben von KI-Modellen können falsch sein. Sie prüfen sie, bevor Sie sich darauf verlassen; ein bestimmtes Ergebnis ist nicht zugesichert.
- Bitte beachtenDrittanbieterFür KI-Modelle, n8n und Hosting gelten deren Bedingungen. Für deren Ausfälle haften wir nicht, Preiserhöhungen geben wir weiter.
- Bitte beachtenGewährleistung: erst NachbesserungZwölf Monate ab Abnahme, zuerst bessern wir nach.
- Bitte beachtenHaftung begrenztBei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit auf die Vergütung der letzten zwölf Monate, ohne Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Unbeschränkt bei Absicht und grober Fahrlässigkeit.
- Bitte beachtenAbwerbeverbot mit KonventionalstrafeBis zwölf Monate nach Ende der Zusammenarbeit, CHF 25'000 oder EUR 25'000 je Fall.
- Bitte beachtenÄnderungen dieser AGBWidersprechen Sie einer angekündigten Änderung nicht innert 30 Tagen, gilt sie als angenommen.
- Bitte beachtenSchweizer Recht, Gerichtsstand ZugAuch für Kunden in Deutschland und Österreich.
Bestimmungen
- 01
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SAITS GmbH, Baarerstrasse 79, 6300 Zug, Schweiz („SAITS“) und ihren Kunden über Beratung, Unternehmens- und Potenzialanalysen, Workshops und Schulungen, die Entwicklung und Einrichtung von KI- und Workflow-Automatisierungen, deren Betrieb und Betreuung sowie die Nutzung des SAITS Cockpit.
1.2SAITS schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Konsumentinnen und Konsumenten schliesst SAITS keine Verträge. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, nicht als Konsument zu handeln; SAITS darf dafür einen Nachweis verlangen, etwa die UID oder die USt-IdNr.
1.3Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass SAITS erneut auf sie hinweisen muss.
- 02
Rangfolge und abweichende Bedingungen
2.1Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) das angenommene Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung beziehungsweise der individuell unterzeichnete Vertrag; (b) in Fragen des Datenschutzes die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung; (c) die Zusatzvereinbarung zum Einsatz von KI-Systemen, soweit abgeschlossen; (d) diese AGB; (e) das dispositive Gesetzesrecht. Die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung und die Zusatzvereinbarung zum Einsatz von KI-Systemen sind Teil des Rechtspakets im SAITS Cockpit.
2.2Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn SAITS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, in Kenntnis von ihnen leistet oder Zahlungen annimmt. Sie gelten nur, soweit SAITS ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
- 03
Angebot und Vertragsschluss
3.1Darstellungen auf der Website, in Präsentationen und Preislisten sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn. Antworten des Chats „Tony“ werden automatisiert erzeugt und binden SAITS nicht.
3.2Angebote von SAITS sind 30 Tage ab ihrem Datum gültig, sofern sie keine andere Frist nennen.
3.3Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt (Unterschrift, E-Mail oder Bestätigung im SAITS Cockpit), wenn SAITS eine Bestellung bestätigt oder in Rechnung stellt oder wenn SAITS mit der Leistung beginnt.
3.4Bei einer Buchung über die Website gibt der Kunde mit „Kostenpflichtig buchen“ und der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der Rechnung von SAITS zustande. SAITS darf Buchungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.5Wer für den Kunden bestellt oder ein Angebot annimmt, erklärt, dazu berechtigt zu sein.
- 04
Leistungen von SAITS
4.1Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschliessend aus dem Angebot. Typische Leistungen sind: (a) Unternehmens- und Potenzialanalysen, (b) die Einrichtung einer technischen Grundlage (Foundation), (c) die Umsetzung von Workflows und Pilotprojekten, meist zum Festpreis, (d) Betrieb und laufende Betreuung gegen eine monatliche Vergütung (Managed Service), (e) Workshops und Schulungen, (f) der Zugang zum SAITS Cockpit.
4.2Beratung, Analysen, Workshops, Schulungen, Betrieb und Betreuung erbringt SAITS als Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schuldet SAITS dabei nicht. Werkvertragliche Regeln gelten nur für Arbeitsergebnisse, die im Angebot ausdrücklich als abzunehmendes Werk bezeichnet sind.
4.3Welcher erste Workflow im Rahmen einer Unternehmensanalyse gebaut wird, bestimmt SAITS auf Grundlage der Analyse. Kennzahlen, Zeitersparnisse und ROI-Berechnungen in Analysen und Angeboten sind Schätzungen, keine zugesicherten Eigenschaften.
4.4Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn SAITS sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Sie verlängern sich um die Zeit, in der der Kunde seine Mitwirkung nicht erbringt, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
4.5SAITS wählt Werkzeuge, Modelle und die technische Umsetzung nach eigenem fachlichem Ermessen, soweit das Angebot nichts anderes festlegt. SAITS darf ein Modell oder einen Drittdienst durch einen gleichwertigen ersetzen, insbesondere wenn der Anbieter ihn ändert, verteuert oder einstellt.
- 05
Mitwirkung des KundenBitte beachten
5.1Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Ergebnisse freigeben darf, und eine Stellvertretung.
5.2Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit, was SAITS für die Arbeit braucht: Zugänge zu Systemen und Schnittstellen (etwa CRM, ERP, DMS und E-Mail), Lizenzen und API-Schlüssel, Informationen und Unterlagen, Testdaten – wo möglich anonymisiert – sowie die Mitarbeit der betroffenen Mitarbeitenden.
5.3Freigaben und Rückmeldungen erteilt der Kunde innert fünf Arbeitstagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.4Der Kunde sichert zu, über die Rechte an den bereitgestellten Daten und Inhalten zu verfügen und sie SAITS zur Bearbeitung überlassen zu dürfen. Er sichert seine Daten regelmässig und nach dem Stand der Technik.
5.5Erbringt der Kunde seine Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, trägt er die Folgen: Termine verschieben sich entsprechend, und Mehraufwand sowie Wartezeiten stellt SAITS nach Aufwand zu den Sätzen des Angebots in Rechnung. Bleibt die Mitwirkung trotz Mahnung länger als 30 Tage aus, darf SAITS die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Vertrag aus wichtigem Grund beenden; bei einem Festpreis bleibt die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet.
- 06
Änderungswünsche
6.1Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs (Change Requests) verlangt der Kunde in Textform. SAITS prüft sie und nennt Aufwand, Preis und Auswirkungen auf die Termine.
6.2Eine Änderung wird erst verbindlich, wenn beide Seiten sie in Textform bestätigt haben. Bis dahin arbeitet SAITS auf der bisherigen Grundlage.
6.3Änderungen und der Aufwand für ihre Prüfung werden zusätzlich nach Aufwand vergütet, soweit das Angebot dafür keinen Festpreis nennt. Ein Festpreis deckt nur den im Angebot beschriebenen Umfang.
- 07
AbnahmeBitte beachten
7.1Soweit ein Arbeitsergebnis als Werk abzunehmen ist, zeigt SAITS dessen Bereitstellung an. Der Kunde prüft es innert zehn Arbeitstagen und erklärt die Abnahme oder rügt wesentliche Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
7.2Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde (a) innert dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder (b) es produktiv nutzt, also mit echten Geschäftsvorfällen über einen Test hinaus. SAITS weist bei der Bereitstellung auf diese Folge hin.
7.3Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; SAITS behebt sie im Rahmen der Gewährleistung. Wesentlich ist ein Mangel, der die vereinbarte Nutzung erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht.
7.4In sich abgeschlossene Teile, etwa einzelne Workflows oder Projektphasen, können einzeln abgenommen werden.
- 08
Preise und ZahlungBitte beachten
8.1Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Währung richtet sich nach dem Sitz des Kunden: CHF für die Schweiz, Euro für Deutschland und Österreich. Bei Kunden in der EU kann die Steuerschuld auf den Kunden übergehen (Reverse Charge).
8.2Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, gilt: (a) Festpreisleistungen wie Unternehmensanalysen, Workshops und Schulungen sind vollständig im Voraus zu bezahlen; Termine werden erst nach Zahlungseingang vergeben. (b) Projekte und Piloten sind zu 50 % bei Auftrag und zu 50 % bei Abnahme oder Bereitstellung fällig. (c) Monatliche Vergütungen für Betrieb und Betreuung sind jeweils im Voraus auf den Monatsersten fällig. (d) Leistungen nach Aufwand werden monatlich abgerechnet.
8.3Rechnungen sind innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
8.4Ab Verzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 8 % pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8.5Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf SAITS nach einer Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen alle Leistungen unter allen Verträgen mit dem Kunden zurückhalten, den Zugang zum SAITS Cockpit sperren und den Betrieb der Automatisierungen aussetzen, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die vereinbarte Vergütung bleibt während der Aussetzung geschuldet. Für Folgen der Aussetzung haftet SAITS nicht.
8.6Nutzungsabhängige Kosten Dritter, etwa für die Rechenleistung von KI-Modellen, trägt der Kunde, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Reisezeit und Reisekosten für Termine vor Ort werden nach Angebot verrechnet, ohne Regelung dort nach Aufwand.
8.7Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8.8SAITS darf die Preise wiederkehrender Leistungen einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigung von drei Monaten anpassen. Steigen sie um mehr als 5 %, darf der Kunde die betroffene Leistung auf den Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
- 09
Termine, Verschiebung und AbsageBitte beachten
9.1Einen bezahlten Termin für eine Analyse, einen Workshop oder eine Schulung kann der Kunde einmal kostenlos verschieben, wenn er dies spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform mitteilt.
9.2Bei späterer Verschiebung oder Absage und wenn Teilnehmende nicht erscheinen, bleibt die Vergütung vollständig geschuldet. SAITS bietet in diesem Fall nach Möglichkeit einen Ersatztermin innert drei Monaten an; bereits angefallene Reisekosten trägt der Kunde.
9.3Muss SAITS einen Termin aus wichtigem Grund absagen, etwa wegen Krankheit, bietet SAITS einen Ersatztermin an. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9.4Aufzeichnungen von Workshops und Schulungen sind nur mit Zustimmung von SAITS und aller Teilnehmenden zulässig.
- 10
Betrieb und laufende BetreuungBitte beachten
10.1Betrieb und laufende Betreuung (Managed Service, Retainer) umfassen die im Angebot beschriebenen Leistungen, typischerweise die Überwachung der laufenden Abläufe, Anpassungen bei Änderungen angebundener Systeme im vereinbarten Umfang, die Bearbeitung von Ausnahmefällen und einen regelmässigen Bericht. Neue Workflows und wesentliche Erweiterungen sind nicht enthalten, sofern das Angebot sie nicht einschliesst. Nicht genutzte Stundenkontingente verfallen am Monatsende.
10.2Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt mindestens drei Monate. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt sie 24 Monate.
10.3Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn ihn keine Seite mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Laufzeit in Textform kündigt.
10.4Beendet der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund nach Ziffer 24 vorliegt, schuldet er die Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit als pauschalen Ersatz für die Vorhalteleistung und den Aufwand von SAITS, abzüglich ersparter Aufwendungen. Das gilt auch, soweit ihm ein zwingendes Recht zur jederzeitigen Beendigung zusteht.
10.5Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Servicezeiten gelten nur, wenn sie im Angebot als Service Level vereinbart sind. Ohne eine solche Vereinbarung reagiert SAITS in angemessener Frist an Schweizer Werktagen zu Bürozeiten. SAITS darf Wartungsfenster einplanen und kündigt sie nach Möglichkeit vorher an.
- 11
SAITS Cockpit
11.1Das SAITS Cockpit ist das Kundenportal von SAITS. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags Zugang für die von ihm benannten Nutzerinnen und Nutzer.
11.2Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde ist für Handlungen über seine Zugänge verantwortlich und meldet einen Missbrauch unverzüglich.
11.3SAITS darf das Cockpit weiterentwickeln und Funktionen ändern oder ersetzen, sofern die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.
11.4Nach Vertragsende sperrt SAITS den Zugang. Der Kunde kann innert 30 Tagen nach Vertragsende den Export seiner Daten in einem gängigen Format verlangen; danach löscht SAITS sie, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
- 12
Rechte an Arbeitsergebnissen und NutzungsrechtBitte beachten
12.1Alle Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte, sowie das Know-how an allem, was SAITS vor oder während des Vertrags schafft oder einsetzt, stehen ausschliesslich SAITS zu. Dazu gehören insbesondere Software und Quellcode, Workflows und Automatisierungen, Agenten, Prompts, Vorlagen, Konfigurationen, Schnittstellen, Methoden, Dokumentationen und Schulungsunterlagen, auch wenn sie eigens für den Kunden entwickelt, nach seinen Vorgaben gestaltet oder von ihm bezahlt wurden. Soweit solche Rechte beim Kunden entstehen, überträgt er sie mit ihrer Entstehung auf SAITS.
12.2Der Kunde erhält an den für ihn bestimmten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die interne Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb für den vertraglich vereinbarten Zweck (Lizenz). Die Lizenz entsteht erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung für das jeweilige Arbeitsergebnis. Bis dahin ist die Nutzung nur zu Test- und Abnahmezwecken und widerruflich gestattet.
12.3Die Lizenz ist unbefristet, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Laufen die Arbeitsergebnisse im Rahmen eines Managed Service auf der Infrastruktur von SAITS oder werden sie nur in dessen Rahmen bereitgestellt, gilt die Lizenz für die Laufzeit dieses Vertrags und endet mit ihm. Eine Weiternutzung danach, etwa auf eigener Infrastruktur des Kunden, setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.
12.4Ist der Kunde mit der Vergütung für ein Arbeitsergebnis oder für den zugehörigen Managed Service in Verzug, darf SAITS die Lizenz nach Ziffer 8.5 aussetzen. Wird der Vertrag aus einem wichtigen Grund beendet, den der Kunde zu vertreten hat, erlischt die Lizenz.
12.5Quellcode, Workflow-Definitionen (etwa n8n-Exporte), Prompts und Konfigurationen in bearbeitbarer Form übergibt SAITS nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch dann gelten die Beschränkungen dieser Ziffer.
12.6Dem Kunden ist untersagt, (a) Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die vertragsgemässe Nutzung nötig ist, (b) sie zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder ihre Prompts und Konfigurationen auszulesen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt, (c) sie ganz oder teilweise nachzubauen oder nachbauen zu lassen oder als Vorlage für eigene oder fremde Produkte zu verwenden, (d) sie Dritten zu überlassen, zu verkaufen, zu vermieten oder als Dienst anzubieten. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen sind Dritte, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.7SAITS darf die bei der Arbeit gewonnenen Erfahrungen und das Know-how sowie allgemeine, nicht kundenspezifische Bestandteile wie Bausteine, Vorlagen, Methoden und Prompts für andere Kunden und eigene Produkte weiterverwenden. Daten, Inhalte und vertrauliche Informationen des Kunden verwendet SAITS dafür nicht.
12.8Ausgenommen ist der schriftliche Umsetzungsplan aus einer Unternehmensanalyse: Das übergebene Dokument gehört dem Kunden. Er darf es unbefristet intern nutzen und den Plan auch mit Dritten umsetzen. Die Rechte von SAITS an den darin verwendeten Methoden, Vorlagen und Bausteinen bleiben unberührt.
- 13
Daten und Inhalte des Kunden
13.1Daten, Dokumente und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, sowie die Daten, die die Automatisierungen daraus für ihn erzeugen (Kundendaten), bleiben beim Kunden. SAITS erwirbt daran keine Rechte.
13.2Der Kunde erlaubt SAITS, Kundendaten für die Dauer des Vertrags zu bearbeiten, soweit dies für die Leistungen nötig ist.
13.3SAITS verwendet Kundendaten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte weiter. Bei Anbietern von KI-Modellen wählt SAITS nach Möglichkeit Vertragsbedingungen, die ein Training mit Kundendaten ausschliessen.
13.4Die Ausgaben der KI-Systeme im Betrieb für den Kunden darf der Kunde intern frei verwenden. SAITS gewährleistet nicht, dass Ausgaben urheberrechtlich schutzfähig sind oder keine Rechte Dritter berühren.
- 14
Besonderheiten von KI-SystemenBitte beachten
14.1KI-Modelle arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Ihre Ausgaben können falsch, unvollständig, veraltet, widersprüchlich oder unangemessen sein, bei gleicher Eingabe unterschiedlich ausfallen und sich ändern, wenn Anbieter ihre Modelle anpassen. Das ist eine Eigenschaft der Technik und kein Mangel der Leistung von SAITS.
14.2SAITS baut Automatisierungen mit festgelegten Freigabestellen, an denen ein Mensch bestätigt (Human in the Loop). Der Kunde sorgt dafür, dass diese Freigaben durch geeignete Personen tatsächlich erfolgen, und entfernt oder umgeht sie nicht ohne schriftliche Zustimmung von SAITS.
14.3Der Kunde prüft Ausgaben, bevor er sich auf sie verlässt, sie an Dritte weitergibt oder auf ihrer Grundlage Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung trifft, etwa gegenüber Mietenden, Käufern, Behörden oder in Verträgen. Er bleibt für diese Entscheidungen verantwortlich.
14.4SAITS schuldet keinen bestimmten Erfolg, keine bestimmte Trefferquote und keine bestimmte Zeit- oder Kostenersparnis, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
14.5Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Automatisierungen in seinem Betrieb rechtmässig ist, einschliesslich der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und seiner Pflichten als Betreiber nach anwendbarem KI-Recht, etwa der EU-KI-Verordnung. SAITS unterstützt ihn dabei nach Absprache.
14.6Besonders schützenswerte Personendaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) gibt der Kunde nur nach vorheriger Vereinbarung in die Systeme ein.
14.7Ist eine Zusatzvereinbarung zum Einsatz von KI-Systemen aus dem Rechtspaket im SAITS Cockpit abgeschlossen, geht sie dieser Ziffer vor.
- 15
Drittanbieter und Lizenzen DritterBitte beachten
15.1Die Leistungen stützen sich auf Dienste und Software Dritter, etwa KI-Modelle (zum Beispiel Claude von Anthropic, Mistral, ChatGPT von OpenAI), die Workflow-Software n8n, Hosting- und Cloud-Anbieter sowie die Systeme des Kunden. Für diese gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. SAITS nennt sie auf Anfrage; soweit nötig, akzeptiert der Kunde sie selbst.
15.2SAITS hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Leistung, Funktionsumfang, Preise und Bedingungen dieser Dienste und haftet nicht für deren Ausfälle, Änderungen oder Einstellung. SAITS unterstützt den Kunden bei solchen Störungen im Rahmen der vereinbarten Leistungen und darf einen gleichwertigen Ersatz einsetzen.
15.3Erhöht ein Anbieter seine Preise oder ändert er seine Abrechnung, darf SAITS die Mehrkosten mit einer Ankündigung von 30 Tagen an den Kunden weitergeben. Übersteigt die Erhöhung 10 % der monatlichen Vergütung der betroffenen Leistung, darf der Kunde diese Leistung auf das Ende des Folgemonats kündigen.
15.4Lizenzen und Konten, die auf den Kunden lauten sollen, etwa bei KI-Anbietern oder für CRM-, ERP- und DMS-Systeme, beschafft und bezahlt der Kunde selbst, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
15.5n8n ist Software der n8n GmbH unter deren Sustainable Use License oder einer kommerziellen Lizenz. SAITS räumt keine Rechte an n8n selbst ein. Betreibt der Kunde n8n selbst, erwirbt er die dafür nötigen Rechte direkt bei n8n und hält deren Bedingungen ein, insbesondere die Beschränkung auf eigene interne Geschäftszwecke. Soweit für einen Betrieb durch SAITS eine kommerzielle Lizenz von n8n nötig ist, beschafft SAITS sie und kann die Kosten nach dem Angebot weiterverrechnen. Die Rechte an den von SAITS erstellten Workflows richten sich nach Ziffer 12.
15.6Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren eigenen Lizenzen; diese gehen den AGB insoweit vor.
- 16
GewährleistungBitte beachten
16.1Für Arbeitsergebnisse, die als Werk abgenommen werden, leistet SAITS Gewähr dafür, dass sie bei der Abnahme die vereinbarten Eigenschaften haben. Für Dienstleistungen gilt die Pflicht zur sorgfältigen Ausführung; eine Gewähr für einen Erfolg besteht nicht.
16.2Mängel sind SAITS unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innert zehn Arbeitstagen, in Textform und nachvollziehbar zu melden. Mängel, die nicht rechtzeitig gerügt werden, gelten als genehmigt.
16.3SAITS behebt gemeldete Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Neuerstellung oder eine zumutbare Umgehungslösung und erhält dafür mindestens zwei Versuche und angemessene Zeit. Erst wenn die Nachbesserung endgültig scheitert, kann der Kunde die Vergütung für das mangelhafte Arbeitsergebnis angemessen mindern oder bei einem wesentlichen Mangel vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit abgenommene Teile unabhängig nutzbar sind.
16.4Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme.
16.5Keine Gewähr besteht für Mängel, die beruhen auf (a) Änderungen des Kunden oder Dritter an den Arbeitsergebnissen, (b) einer Nutzung entgegen Dokumentation oder Vertrag, (c) Änderungen, Ausfällen oder Fehlern angebundener Systeme und Drittdienste, (d) unrichtigen oder unvollständigen Daten oder Angaben des Kunden oder (e) den in Ziffer 14.1 beschriebenen Eigenschaften von KI-Modellen.
16.6Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nur nach Ziffer 17.
- 17
HaftungBitte beachten
17.1SAITS haftet unbeschränkt für Schäden, die SAITS absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, etwa dem Produktehaftpflichtgesetz.
17.2Im Übrigen ist die Haftung von SAITS für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, für alle Schadenfälle eines Vertragsjahres zusammen auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde für den betroffenen Vertrag in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
17.3Bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet SAITS nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter und Reputationsschäden.
17.4Für Datenverlust haftet SAITS nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemässen, regelmässigen Datensicherung des Kunden nötig gewesen wäre.
17.5SAITS haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage ungeprüfter KI-Ausgaben trifft (Ziffer 14), und nicht für Ausfälle und Fehler von Drittdiensten (Ziffer 15), soweit SAITS sie nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
17.6Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subunternehmer von SAITS.
- 18
Datenschutz
18.1Beide Parteien halten das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
18.2Soweit SAITS Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und SAITS Auftragsbearbeiter. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG aus dem Rechtspaket im SAITS Cockpit, die Kunden dort abrufen können. Sie regelt insbesondere die Unterauftragsbearbeiter, die technischen und organisatorischen Massnahmen und den Ort der Bearbeitung und geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
18.3Die Bearbeitung erfolgt in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum, sofern das Angebot oder die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung nichts anderes festlegen. Übermittlungen in andere Staaten, etwa an Anbieter von KI-Modellen, erfolgen nur mit den gesetzlich vorgesehenen Garantien.
18.4Wie SAITS Personendaten auf der Website, im Chat, im Kontaktformular und bei Bestellungen bearbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung unter saits.ai/datenschutz.
- 19
Vertraulichkeit
19.1Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Prozesse und Preise sowie die Arbeitsergebnisse, Prompts und Methoden von SAITS. Sie verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags.
19.2Ausgenommen sind Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, die die empfangende Partei nachweislich schon kannte, unabhängig entwickelt oder rechtmässig von Dritten erhalten hat, sowie Offenlegungen, zu denen eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
19.3Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subunternehmer entsprechend. Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse und die Arbeitsergebnisse von SAITS ohne zeitliche Begrenzung.
- 20
AbwerbeverbotBitte beachten
20.1Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und zwölf Monate nach deren Ende Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Subunternehmer von SAITS, die in der Zusammenarbeit mit ihm eingesetzt waren, weder aktiv abzuwerben noch anzustellen oder direkt zu beauftragen, weder selbst noch über Dritte oder verbundene Unternehmen.
20.2Nicht erfasst ist eine Anstellung aufgrund einer allgemeinen, nicht gezielten Stellenausschreibung, auf die sich die Person von sich aus bewirbt.
20.3Für jede Verletzung schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 25'000 bei Verträgen in CHF und EUR 25'000 bei Verträgen in Euro. Die Zahlung befreit nicht von der Pflicht; ein weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.
- 21
Referenzen
21.1SAITS darf den Kunden mit Firma und Logo als Referenz nennen, etwa auf der Website, in Präsentationen und in Angeboten.
21.2Der Kunde kann dem jederzeit mit einer E-Mail an business@saits.ai widersprechen. SAITS entfernt die Nennung dann innert angemessener Frist aus den Medien, die SAITS laufend pflegt; bereits gedruckte oder versandte Unterlagen sind ausgenommen.
21.3Fallstudien, Zitate und Angaben zum Inhalt eines Projekts veröffentlicht SAITS nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
- 22
Subunternehmer und Übertragung
22.1SAITS darf Subunternehmer und freie Mitarbeitende beiziehen. SAITS wählt sie sorgfältig aus und verpflichtet sie zu Vertraulichkeit und Datenschutz. Für Unterauftragsbearbeiter gilt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
22.2Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SAITS übertragen. SAITS darf den Vertrag auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen und teilt dies dem Kunden mit.
- 23
Höhere Gewalt
23.1Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Pflichten, soweit sie auf Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflusses beruht, etwa Naturereignissen, Pandemien, Krieg, Terror, behördlichen Anordnungen, Streik, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmassnahmen, Ausfällen von Energie- und Kommunikationsnetzen sowie Ausfällen oder Einschränkungen wesentlicher Drittdienste wie Rechenzentren und Anbieter von KI-Modellen.
23.2Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Die Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 60 Tage, darf jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden vergütet. Zahlungspflichten bleiben unberührt.
- 24
Laufzeit und Kündigung
24.1Verträge über einzelne Leistungen, etwa eine Analyse, einen Workshop oder ein Projekt, enden mit deren vollständiger Erbringung. Für Betrieb und laufende Betreuung gilt Ziffer 10.
24.2Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SAITS insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit mehr als einer Monatsvergütung oder länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist, (b) gegen die Ziffern 12, 19 oder 20 verstösst, (c) zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Konkurs-, Insolvenz- oder Nachlassverfahren beantragt wird oder er seine Geschäftstätigkeit einstellt oder (d) die Automatisierungen rechtswidrig einsetzt.
24.3Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Endet ein Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
24.4Kündigungen bedürfen der Textform.
24.5Nach Vertragsende gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen zurück oder löscht sie, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Für Kundendaten im Cockpit gilt Ziffer 11.4.
- 25
Änderungen dieser AGBBitte beachten
25.1SAITS darf diese AGB für die Zukunft ändern. Für laufende Verträge teilt SAITS Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Hauptleistungen und Preise ändern sich auf diesem Weg nicht; dafür gelten die Ziffern 8.8 und 15.3.
25.2Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. SAITS weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, gelten für den laufenden Vertrag die bisherigen AGB weiter; SAITS darf den Vertrag dann auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
- 26
SchlussbestimmungenBitte beachten
26.1Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags, einschliesslich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform. Eine von beiden Parteien bestätigte E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
26.2Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; eine übermässige Bindung wird auf das zulässige Mass zurückgeführt.
26.3Die AGB liegen auf Deutsch und auf Englisch vor. Massgebend ist die deutsche Fassung.
26.4Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Kollisionsnormen.
26.5Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zug, Schweiz. SAITS darf den Kunden auch an dessen Sitz belangen.
Fragen zu den AGB?
Schreiben Sie an business@saits.ai, wir antworten schriftlich.
SAITS GmbH · Baarerstrasse 79 · 6300 Zug · Schweizbusiness@saits.ai · +49 7071 7541558